Das Bundesfreiwilligendienstegesetz

Der Bundesfreiwilligendienst (BFD) ermöglicht es nach der Aussetzung der Wehrpflicht, Aufgaben des Zivildienstes zu kompensieren und mehr Chancen für freiwilliges Engagement in Deutschland zu schaffen. Im Mai 2011 ist das Bundesfreiwilligendienstegesetz in Kraft getreten.

Den vollständigen Text können Sie in der PDF-Fassung nachlesen: Gesetz über den Bundesfreiwilligendienst (Bundesfreiwilligendienstgesetz – BFDG) (45 KB)